piwik no script img

Urteil: Kündigung auch bei Bagatelldiebstahl

Mainz (dpa) – Der Diebstahl von Kleinigkeiten rechtfertigt eine fristlose Kündigung, weil auch in diesen Fällen grundsätzlich eine erhebliche Verletzung des Arbeitsvertrages vorliegt. Das hat das Landesarbeitsgericht in Mainz in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage eines Lagerarbeiters ab, der in seinem Betrieb drei CDs gestohlen hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihn fristlos (Az.: 4 Sa 463/97).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen