: Sachsen: Kein Ehrenamt als Bestrafung
Dresden (AP) – Der Freistaat Sachsen lehnt die Berliner Bundesratsinitiative ab, gemeinnützige Arbeit als Form der Bestrafung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Der Sprecher des Landesjustizministeriums, Friedrich Stollberg, sagte gestern, eine solche Regelung untergrabe die Autorität des vom Richter festgesetzten Strafmaßes. Im übrigen reichten die Freiheits- und Geldstrafen als Möglichkeiten der Sanktionierung von Verbrechen völlig aus. Zwar hätten in der jüngsten Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates zehn von 16 Bundesländern für die Berliner Initiative gestimmt, aber „wir hoffen, daß die Vernunft dennoch siegt“, sagte er.
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