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Ex-„Republikaner“ wird nicht Kommissar

Koblenz (dpa) – Ein früheres Mitglied der „Republikaner“ darf in Rheinland-Pfalz nicht Polizeikommissar werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil damit begründet, daß ein Polizist für dieses Amt ungeeignet ist, solange seine Verfassungstreue bezweifelt werden kann. Aktivitäten für die Reps könnten solche Zweifel durchaus rechtfertigen (Az: 2 A 10 161/97).

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