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Baugenehmigung aus grauer Vorzeit

■ Rettet Erhaltungsverordnung das Wohnheim in der Englischen Planke? Von Heike Haarhoff

Kaum hat sich der Senat mit der „Erhaltungsverordnung“ für Wohnraum in der südlichen Neustadt auf seine soziale Schulter geklopft, da tauchen unangenehme Fragen auf. Gestellt von der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Maren Piske, die das Männer-Wohnheim an der Englischen Planke gern mittels eben dieser Erhaltungsverordnung vor der Umwandlung in 43 Sozialwohnungen retten würde: „Wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, die Erhaltungsverordnung zum Schutz des Männer-Wohnheims anzuwenden, müssen die zuständigen Behörden dies auch tun“, fordert Piske. Und das wird jetzt geprüft.

Die Genossenschaft „Bauverein der Elbgemeinden“ ist Eigentümerin des Wohnheims und würde die 150 Plätze gern zu Wohnungen umbauen. „Das Wohnheim rentiert sich nicht“, sagt Elbverein-Sprecher Gerd Ebel. Die sanitären Einrichtungen müßten sowieso erneuert werden. Natürlich sei die künftige Unterbringung der Bewohner – viele ehemalige Obdachlose und andere sozial Schwache leben hier – „ein Problem“: „Aber wir sind der Auffassung, daß das Wohnheim nicht mehr zeitgemäß ist.“ Deshalb soll es umgebaut werden. Eine Genehmigung für einen solchen Umbau wurde bereits 1990 erteilt und vom Bezirksamt Mitte bis April 1996 verlängert.

„Die spannende Frage ist, ob die Zulässigkeit der Umnutzung wegen der sozialen Erhaltungsverordnung jetzt erneut geprüft werden muß“, weiß Stadtentwicklungs-Behördensprecher Bernd Meyer seine juristische Neugier kaum zu zügeln. Sei der Umbau erst jetzt beantragt worden, so Meyer, wäre es gar keine Frage, daß die Verordnung greife.

Doch die gültige Baugenehmigung datiert aus Zeiten, als Verordnungen zum Verdrängungs-Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihrem Stadtteil nur in den Köpfen einiger kluger Menschen herumgeisterten.

„Eine Baugenehmigung ist immer an die vereinbarte Nutzung gebunden“, erklärt Baudezernent Peter Gero vom Bezirksamt Mitte. Sollte der Elbverein also erst später als April 1996 mit dem Umbau beginnen, müsse die Genehmigung sowieso verlängert werden. „Und das würden wir selbstverständlich unter Einbeziehung der Erhal-tungsverordnung prüfen, weil sich die Rechtslage geändert hat“, konstatiert Gero, für den der Fall damit klipp und klar ist.

Sollte der Senat ebenso schlüssig argumentieren, sehen die Aussichten für die Zukunft der Wohnheim-Männer gar nicht so schlecht aus.

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