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Gericht: Keine OP für Folteropfer

Lüneburg. Operationen an Spätfolgen durch Folterungen müssen nur in Ausnahmefällen vom Landkreis gezahlt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg hervor. Die Kammer hatte den Eilantrag eines Asylbewerbers zurückgewiesen. Der Landkreis Celle hatte dem Iraner die Übernahme der Kosten einer Nasenoperation verwehrt, weil es sich nicht um eine akute Erkrankung handele. Der Asylbewerber hatte angegeben, 1990 in irakischen Gefängnissen mit Gewehrkolbenhieben mißhandelt worden zu sein. Er leidet an einer „traumatischen Schiefnase. dpa

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