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Zapfhahn abgedichtet

■ Neue Umweltverordnung für Tankstellen

Hamburgs Tankstellen sollen ökologisch verträglicher werden. Die Umweltbehörde hat jetzt in einem „Anforderungskatalog für Abfüllanlagen“ konkrete Maßnahmen benannt, um vor allem Gewässerverunreinigungen durch Tankstellen zu verhindern. Dieser Katalog, so Behördensprecherin Ina Heidemann, „ist verbindlich“. Betriebe, die sich nicht an die Anforderungen halten, könnten mit Zwangsgeldern eines Besseren belehrt werden.

Um Grundwasser künftig vor Benzin und Öl zu schützen, müssen die Böden der mehr als 300 Hamburger Tankstellen „dauerhaft flüssigkeitsundurchlässig befestigt“ werden. Dazu ist die Fläche mit Asphalt- oder Stahlbetondecken von mindestens 15 Zentimetern Dicke zu versiegeln. Die Zapfsäulen müssen zudem, so heißt es in dem Anforderungskatalog, „über flüssigkeitsdichten und beständigen Auffang- und Ableitflächen aufgestellt werden“. Zudem seien „Tropfbleche und Bodenwannen“ zu installieren, die übersprudelndes Benzin so auffangen, daß es „dort leicht erkannt und entsorgt werden kann“. Für den Fall von Leckagen sind darüber hinaus Abscheideranlagen vorzusehen.

Diese Anforderungen sind von größeren Tankstellen noch in diesem Jahr zu erfüllen, von kleineren bis spätestens Ende 1997. Dazu habe, so Heidemann, die Umweltbehörde bereits alle Betreiber und Pächter angeschrieben und mit ihnen „individuelle Zeitpläne“ für die Umsetzung erarbeitet. Tankstellen, auf denen bei Kontrollen „akute Mängel“ festgestellt worden seien, müssen die geforderten Maßnahmen „sofort in Angriff nehmen“. Dies gelte auch, wenn ohnehin Umbauten vorgenommen würden.

Insgesamt, so schätzt die Behörde, müßten Investitionen in Höhe von 90 bis 150 Millionen Mark vorgenommen werden; auf jede einzelne Tankstelle kommen, je nach Größe, Kosten zwischen 300.000 und 500.000 Mark zu. smv

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