: Rückschlag für Clinton
■ Berater müssen im Lewinsky-Fall aussagen. Starrs Aufklärungsinteresse überwiegt
Washington (dpa) – US-Präsident Bill Clinton hat in der Auseinandersetzung über seine angebliche Affäre mit Monica Lewinsky einen neuen Rückschlag erlitten. Zwei seiner engsten Berater müssen vor einer Ermittlungskammer über ihre Gespräche mit Clinton in dieser Angelegenheit aussagen.
In ihrer Entscheidung stellte eine Bundesrichterin fest, das Aufklärungsinteresse des Sonderermittlers Kenneth Starr überwiege das Recht des Präsidenten, interne Gespräche vertraulich zu halten. Sie zog ausdrücklich Parallelen zum Fall des früheren Präsidenten Richard Nixon, der im Watergate- Skandal ebenfalls erfolglos versucht hatte, das sogenannte „executive privilege“ geltend zu machen, das die Vertraulichkeit von Unterredungen des Präsidenten mit engen Mitarbeitern schützt, vor allem in Fragen der nationalen Sicherheit.
Der Anwalt Lewinskys, William Ginsburg, sorgte unterdessen mit einem offenen Brief an Starr für Aufsehen. Darin kritisiert er dessen Vorgehen als maßlos: „In Ihrer gefühllosen Mißachtung geschätzter Verfassungsrechte mag es Ihnen gelungen sein, ein sexuelles Verhältnis zweier übereinstimmender Menschen aufgedeckt zu haben.“ Beobachter werteten dies als Eingeständnis, daß seine Mandantin eine Affäre mit Clinton hatte. Ginsburg wies dies zurück: „Herr Starr hat 40 Millionen Dollar ausgegeben, um in das Privatleben des Präsidenten zu blicken. Das ist alles, was ich meinte. Ich sage nichts über Monika.“ Gleichzeitig forderte er Clinton auf, Starr zu entlassen, den er eine „gefährliche Kreatur“ nannte.
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