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Unternehmen müssen Betriebsrat schulen

Kassel (AP) – Unternehmen müssen Schulungen für Betriebsratsmitglieder und Betriebsjugendvertreter auch dann bezahlen, wenn die Schulungen durch Gewerkschaften oder diesen nahestehende Einrichtungen erfolgen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel gestern entschied, können sich die Arbeitgeber dabei nicht darauf berufen, daß die Gewerkschaften als Gegenspieler anzusehen sind.

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