Bayern duldet keine Ausländer ohne Papiere

München (dpa) – Ausländer, die ihre Identität verschweigen oder falsche Angaben über ihre Herkunft machen, können in Deutschland nicht mit einer Duldung rechnen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung. Die Behörden müßten in jedem Fall vor Erteilung einer Duldung die Identität der Person klären (Az.: 10 CE 98.797).