: Entschädigung von Gewaltopfern erweitert
Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht in Kassel hat die staatliche Entschädigung von Gewaltopfern in der Bundesrepublik auch auf Ausländer erweitert, die nicht aus der EU kommen. Voraussetzung ist jedoch, daß die Betreffenden mindestens drei Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland leben (Az.: B 9 VG 2/96 R).
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