: Was fehlt
Kinovorstellungen in Köln, Bonn, Aachen und Kiel. Dort versuchten Platzanweiser und Filmvorführerinnen mit einem Streik ihre Arbeitgeber zum Einlenken zu zwingen. Diese wollen anstatt der bereits vereinbarten Erhöhung des Lohns um 2,9 Prozent nur 2 Prozent mehr zahlen.
Ein Tritt in den Hintern. Denn ein solcher kann für Arbeitgeber teuer werden. Wie jetzt das Düssseldorfer Landesarbeitsgericht entschied, muß ein Chef, der einer Untergebenen einen Tritt versetzte, Schmerzensgeld zahlen. Begründung: „Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.“
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