piwik no script img

Was fehlt

Kinovorstellungen in Köln, Bonn, Aachen und Kiel. Dort versuchten Platzanweiser und Filmvorführerinnen mit einem Streik ihre Arbeitgeber zum Einlenken zu zwingen. Diese wollen anstatt der bereits vereinbarten Erhöhung des Lohns um 2,9 Prozent nur 2 Prozent mehr zahlen.

Ein Tritt in den Hintern. Denn ein solcher kann für Arbeitgeber teuer werden. Wie jetzt das Düssseldorfer Landesarbeitsgericht entschied, muß ein Chef, der einer Untergebenen einen Tritt versetzte, Schmerzensgeld zahlen. Begründung: „Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen