piwik no script img

Blutsonntagsurteile von Gericht aufgehoben

Hamburg (AP) – Das Hamburger Landgericht hat Unrechtsurteile aus der NS-Zeit aufgehoben und 14 im Jahr 1934 verurteilte Personen freigesprochen. In dem Verfahren ging es nach einer gestrigen Mitteilung der Justizbehörde um den „Altonaer Blutsonntag“. Bei einer Nazi-Demo im Arbeiterstadtteil Altona waren 18 Menschen getötet worden. Ein Sondergericht hatte daraufhin in mehreren Verfahren vier Kommunisten zum Tode und 14 weitere Angeklagte zu Zuchthausstrafen verurteilt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen