piwik no script img

Das Wetter: Die Welt ist schlecht (2)

Nachdem uns die Chefredaktion auch heute wieder strikt verboten hat, im Freibad das Handtuch auszurollen, ab und zu ins kühle Naß zu springen, Pommes zu essen und hinterher noch eine dieser klebrigen Schaumwaffeln, weisen wir die Chefredaktion auf ein hochaktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hin: Raumtemperaturen über 35 Grad sind Grund genug für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Eine krasse Überschreitung der nach den Arbeitsschutzrichtlinien zumutbaren Höchsttemperatur von 26 Grad rechtfertige diese Maßnahme (Az.: 24 U 194/96). Ha!

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen