: Kein Speicheltest
Im Prozeß um den Brand der Lübecker St. Vicelinkirche ist es gestern doch nicht zum Plädoyer der Verteidigung gekommen. Statt dessen stellten die Anwälte des Angeklagten überraschend drei weitere Beweisanträge, die jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurden. Sie forderten unter anderem ein genetisches Vergleichsgutachten. Ein Speicheltest hätte beweisen sollen, daß eine in der Nähe des Tatortes gefundene Zigarettenkippe nicht von dem Angeklagten stamme. Das Gericht erklärte, diese Frage sei unerheblich, denn das habe niemand behauptet. Der heute 20 Jahre alte Gärtnerlehrling soll im Mai 1997 Feuer in einem Schuppen neben der katholischen Kirche gelegt und die Kirchenmauer mit Hakenkreuzen beschmiert haben. Die Staatsanwaltschaft forderte bereits zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.
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