: Zwangspause für AKW rechtswidrig
Schleswig (AP) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat eine von der Aufsichtsbehörde angeordnete Zwangspause für eine Untersuchung des Reaktordruckbehälters des AKW Krümmel im Jahr 1992 für rechtswidrig erklärt. Das Energieministerium in Kiel sei zu streng gewesen, urteilte das OVG gestern. Die Hamburgischen Electricitätswerke prüfen nun eine Schadenersatzklage.
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