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Freispruch im Prozeß um Naumann-Beleidigung

Potsdam (dpa) – Im Prozeß wegen Beleidigung des früheren Generalinspekteurs der Bundeswehr, Klaus Naumann, ist ein 30 Jahre alter Angeklagter vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Dieser sei auf einem Pressefoto nicht einwandfrei als Träger eines Protestplakates zu erkennen, begründete die Vorsitzende Richterin gestern ihr Urteil. Der Diplompädagoge war beschuldigt, bei einer Demonstration ein Plakat mit dem Foto Naumanns und dem Text „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja, Morden!“ getragen zu haben.

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