: Klage eines schwulen Soldaten abgewiesen
Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Klage eines homosexuellen Sanitätsoffiziers auf Übernahme als Berufssoldat abgewiesen. Da die Bundeswehr dem Mann die Übernahme im Laufe des Rechtsstreits selbst angeboten habe, sei der Klagegrund weggefallen, erklärte das Gericht in Berlin (Az.: BVerwG 2 C 5.98). Die Bundeswehr hatte die Übernahme des Sanitätsoffiziers als Berufssoldat zunächst abgelehnt, das Verwaltungsgericht in Hamburg gab der dagegen gerichteten Klage des Mannes hingegen statt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen