: BGH lehnt Revision im Fall Wienand ab
Karlsruhe (rtr) – Das Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Spitzenpolitiker Karl Wienand wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR wird nicht wiederaufgenommen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom August 1998. Das OLG hatte den Antrag Wienands abgelehnt, das Verfahren wieder aufzurollen, um den DDR-Spionagechef Markus Wolf als Zeugen vernehmen zu können. Die Aussage Wolfs könne Wienand nicht entlasten, hieß es zur Begründung. (Az.: StB 13/98)
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