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Urteile wegen Kurden-Krawallen

Stuttgart (dpa) – Am zweiten Tag der Schnellverfahren gegen randalierende Kurden sind gestern vor dem Stuttgarter Amtsgericht zwei PKK-Anhänger zu jeweils fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Männer waren an der gewaltsamen Besetzung des griechischen Konsulats in Stuttgart am Faschingsdienstag beteiligt. Ihnen werden schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeibeamte und versuchte Nötigung vorgeworfen. Am Vortag hatten die Richter insgesamt vier Angeklagte wegen der Randale im Konsulat verurteilt. Einer von ihnen muß für acht Monate ins Gefängnis. Die drei anderen wurden zu Freiheitsstrafen von fünf bzw. sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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