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Auch rechtswidrige Schilder gelten

Düsseldorf (dpa) – Auch rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen sind nach einer gestern bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf verbindlich. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer ohne entsprechenden Ausweis auf einem Anwohnerparkplatz geparkt, weil er der Meinung war, die Anwohnerparkregelung sei unrechtmäßig. Nach Ansicht der Richter kann es nicht der Entscheidung des einzelnen überlassen werden, Gebote und Verbote je nach persönlicher Rechtsauffassung zu befolgen oder zu mißachten.

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