: Job weg, wenn Jungbeamte bummeln
Koblenz (dpa) – Ein Beamter auf Probe, der wiederholt nicht die geforderten Arbeitszeiten einhält, darf entlassen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. In der Probezeit müsse der Beamte sich bewähren, lautete die Begründung. Erfülle er auch nur eines der hierfür maßgeblichen Kriterien nicht – dies sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – so dürfe er nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. (Az.: 2 A 10067/99).
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen