: Job weg, wenn Jungbeamte bummeln
Koblenz (dpa) – Ein Beamter auf Probe, der wiederholt nicht die geforderten Arbeitszeiten einhält, darf entlassen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. In der Probezeit müsse der Beamte sich bewähren, lautete die Begründung. Erfülle er auch nur eines der hierfür maßgeblichen Kriterien nicht – dies sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – so dürfe er nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. (Az.: 2 A 10067/99).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen