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Job weg, wenn Jungbeamte bummeln

Koblenz (dpa) – Ein Beamter auf Probe, der wiederholt nicht die geforderten Arbeitszeiten einhält, darf entlassen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. In der Probezeit müsse der Beamte sich bewähren, lautete die Begründung. Erfülle er auch nur eines der hierfür maßgeblichen Kriterien nicht – dies sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – so dürfe er nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. (Az.: 2 A 10067/99).

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