: Verwirrspiel um die Ems-Vertiefung
Oldenburg/Lüneburg. Die 1994 genehmigte Vertiefung der Ems von 6,80 Meter auf 7,30 Meter ist rechtmäßig. Das hat nach dpa- Informationen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Danach wies es die Klagen von Flußanliegern gegen die Vertiefung ab. Entgegen anderer Meldungen bezieht sich dies aber nicht auf die anhängigen Hauptverfahren. Darüber sei noch nicht abschließend geurteilt worden, sagte ein OVG-Sprecher. taz/dpa
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