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Mannesmann frei von Montangesetz

Düsseldorf (dpa) – Der Aufsichtsrat der Mannesmann AG ist künftig nicht mehr nach den Vorschriften des Montanmitbestimmungsgesetzes zu besetzen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundsatzentscheidung den Weg hierzu geebnet hatte, befreite der 19. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Ende April den Mannesmann-Konzern von dieser Regelung, da die Firma in sechs aufeinanderfolgenden Jahren die Wertschöpfungsquote von mehr als 20 Prozent nicht mehr erreicht habe. Das teilte das Gericht gestern mit.

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