piwik no script img

Castor-Gegner muß Strafe an die Bahn zahlen

Ahaus (dpa) – Das Amtsgericht Ahaus verurteilte gestern einen Castor-Gegner zur Zahlung von rund 6200 Mark nebst Zinsen an die Deutsche Bahn. Der Umweltschützer hatte sich im März 1998 aus Protest gegen den Atommüll-Transport in das Zwischenlager Ahaus an ein Gleis gekettet. Die Polizei hatte die Schiene daraufhin zerschnitten und verbogen, um ihn zu entfesseln.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen