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Beweispflicht wird gelockert

Berlin (taz) – Die Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit sollen wieder gelockert werden. Schon jetzt stehe fest, daß „die Handlungsspielräume und Reaktionsmöglichkeiten der betroffenen Auftraggeber und Auftragnehmer erweitert werden müßten“ erklärte der Vorsitzende der Kommission „Scheinselbständigkeit“, Thomas Dieterich, nach einer Sitzung am Mittwoch. Ende Juli will die Kommission mit konkreten Vorschlägen aufwarten.

Dieterich erklärte gestern, der gesetzliche „Vermutenstatbestand“ müsse konkretisiert werden. Bisher gilt als „scheinselbständig“, wer zwei der vier Kriterien erfüllt: Arbeit nur für einen Auftraggeber, keine eigene Angestellten, arbeitnehmerähnliche Tätigkeit und Konkurrenzverbot. Schon früher war durchgesickert, daß der Kriterienkatalog verkürzt werden solle. Möglicherweise wird auch die Beweislast wieder umgekehrt.

Wie Dieterich gestern erklärte, solle der Auftraggeber künftig auch nur dann für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung eines Scheinselbständigen haften, wenn eine „vorwerfbare Gesetzesumgehung“ festgestellt worden sei.

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