: Selber schuld
Wer beim Abladen seines Sperrmülls in einen Müll-Trichter fällt, ist nach einem Urteil des Landgerichts Itzehoe selber schuld. Der Trichter einer Müllumschlagstation kann nicht so abgesichert werden, daß grundsätzlich keine Menschen hinunterstürzen, entschied das Gericht (Az. 6 O 96/99). Ein Mann hatte im Juli 1995 mit einem Pkw-Anhänger Müll zur Umschlagstation in Itzehoe gebracht. Beim Lösen eines Stricks, mit dem der Müll auf dem Hänger festgezurrt war, kam die ganze Ladung ins Rutschen. Der Mann stürzte samt Müll in den Trichter und verletzte sich. Er forderte daraufhin rund 10.000 Mark Schadensersatz vom Landkreis. Das Landgericht wies die Klage ab.
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