: GdP kritisiert Urteile in Kurden-Prozessen
Scharfe Kritik hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an zwei Urteilen gegen am Sturm auf das israelische Generalkonsulat beteiligte Kurden geübt. Die Verurteilungen wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizeibeamte zu Bewährungsstrafen würden von den Tätern mit Sicherheit als „Freispruch“ und „Freifahrschein“ gewertet, erklärte GdP-Landeschef Eberhard Schönberg gestern. Er appellierte an Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, Revision gegen diese Urteile einzulegen. Schönberg bezeichnete es als „ungeheuerlich“, daß der Richter in seiner Urteilsbegründung den schweren Landfriedensbruch und den Widerstand mit einer angeblich völlig überforderten Ordnungsmacht und einer Art Ausnahmezustand nach der Festnahme des Kurdenführers Abdullah Öcalan entschuldigt habe. ADN
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