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Teure Nazi-Lieder

Für das Abspielen eines verbotenen Nazi-Liedes in einem Intercity-Express-Zug muss ein 23-jähriger Mann 1.500 Mark Geldstrafe zahlen. Die Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts verurteilte den Mann aus dem Stadtbezirk Hohenschönhausen gestern wegen Volksverhetzung und Verbreiten von Nazi-Propaganda. Der junge Mann hatte in dem Zug auf der Strecke Hannover – Berlin auch Lieder abgespielt, die gegen Ausländer und Juden gerichtet waren. Der geständige Angeklagte hatte auf dem Heimweg nach Beendigung seines Wehrdienstes bei der Bundeswehr am 23. Dezember vergangenen Jahres die Lieder mit rechtsextremem Inhalt auf der Kassette einer Skinhead-Band für Mitreisende hörbar auch mitgegrölt. Die geringe Strafe begründete das Gericht mit einer „gewissen Einsicht und Reue“. Außerdem sei er geständig gewesen, was das Gericht als strafmildernd bewertete. dpa

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