piwik no script img

Verfassung lässt Spitzensteuer zu

Bonn (dpa) – Mit der für 2001 geplanten Unternehmensteuerreform entsteht nach Ansicht des Finanzministeriums kein Verfassungsdruck für weitere Senkungen des Spitzensteuersatzes unter 48,5 Prozent. Behauptungen des Wissenschaftlichen Finanzbeirats sowie von Union und FDP, die vorgesehene Spreizung zwischen der Unternehmensteuer von 25 Prozent und des privaten Einkommensteuer-Spitzensatzes von 48,5 Prozent sei verfassungswidrig, wies der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Poß, zurück. Es bezog sich dabei auf ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen