: Bewag verliert Monopol
■ Kartellamt: Energieversorger muss Strom der Konkurrenzanbieter durchleiten
Der wegen der früheren Insellage abgeschottete Westberliner Strommarkt wird zu einem Fünftel für den Wettbewerb geöffnet. Das Bundeskartellamt hat die Bewag dazu verpflichtet, auswärtigen Konkurrenten in diesem Umfang ihr Stromnetz zur Lieferung von Fremdstrom sofort bereitzustellen.
Eine vollständige Öffnung des Westteils der Stadt hat die Bewag für Anfang 2001 in Aussicht gestellt. Dann seien die technischen Kapazitäten durch eine neue Verbundleitung geschaffen.
Kartellamtspräsident Dieter Wolf sagte gestern, jeder außen stehende Energieversorger habe einen Anspruch, seine Kunden zu etwa 20 bis 30 Prozent mittels Stromdurchleitung zu beliefern. Der Verbraucher könne etwa 20 Prozent Billigstrom beziehen. Der Rest müsse von der Bewag kommen. Für alle Beschlüsse wurde sofortiger Vollzug angeordnet.
Die Bewag wird möglicherweise vor dem Kammergericht juristische Schritte gegen den Kartellamtsbeschluss einleiten. Unter anderem bedürfe die Anordnung des sofortigen Vollzugs der richterlichen Überprüfung, erklärte ein Bewag-Sprecher. dpa/rtr
Berichte Seite 1 und 9
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