Konkurs

Das seit 2. November geschlossene Hamburger Bankhaus Fischer & Co. muß ins Konkursverfahren. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin) lehnte gestern „im Interesse der Gläubiger“ einen Antrag auf Vergleich ab. Der Ausgang des Konkurses wird vor allem für die Besitzer der rund 55 Millionen Mark Inhaberschuldverschreibungen wichtig, deren Einlagen nicht über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken gedeckt sind.