: Jobbende Studis ab 30 müssen zahlen
Kassel (dpa) – Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und nebenbei schon arbeiten, müssen Beiträge zur Krankenversicherung alleine tragen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Damit wies das Gericht die Revision einer Studentin zurück. Die Frau hatte mit über 30 Jahren ein Studium begonnen und nebenbei als Krankenschwester Teilzeit gearbeitet. (Az: B 12 KR 1/99)
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