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Lüneburg (dpa) – Ein 36-jähriger Kurde ist vom Lüneburger Landgericht wegen Freiheitsberaubung und Kindesentziehung zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann wird dafür verantwortlich gemacht, dass ein sechzehnjähriges Mädchen von Mitte August bis Mitte Dezember 1998 in so genannten Ausbildungslagern der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Kiel und Holland verschwand. Die Jugendliche sei nur deshalb freiwillig mitgegangen, weil ihr und ihren Eltern verschwiegen wurde, dass es um politische Schulungen und nicht um kulturelle Ferien gehe, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte den 36-Jährigen wegen mehrerer vergleichbarer Fälle angeklagt. „Durch sein Geständnis hat der Angeklagte den sichtlich unter Druck stehenden jugendlichen Zeugen die Qual der Aussage erspart“, so derRichter.
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