:
Lüneburg (dpa) – Ein 36-jähriger Kurde ist vom Lüneburger Landgericht wegen Freiheitsberaubung und Kindesentziehung zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann wird dafür verantwortlich gemacht, dass ein sechzehnjähriges Mädchen von Mitte August bis Mitte Dezember 1998 in so genannten Ausbildungslagern der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Kiel und Holland verschwand. Die Jugendliche sei nur deshalb freiwillig mitgegangen, weil ihr und ihren Eltern verschwiegen wurde, dass es um politische Schulungen und nicht um kulturelle Ferien gehe, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte den 36-Jährigen wegen mehrerer vergleichbarer Fälle angeklagt. „Durch sein Geständnis hat der Angeklagte den sichtlich unter Druck stehenden jugendlichen Zeugen die Qual der Aussage erspart“, so derRichter.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen