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Beschwerde

Gegen die Regelung, daß Grundstückserwerbe nach dem Modrow-Gesetz ab dem 15. Juni 1990 nicht rechtmäßig sind, wollen Betroffene Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Stichtagsregelung des am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Sachenbereinigungsgesetzes, sagte gestern der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhard Beleites. Von der Regelung sind rund 15.000 Erwerber in den neuen Ländern betroffen. Die Beschwerde soll laut Beleites in den nächsten Tagen in Karlsruhe eingereicht werden. Die Regelung, daß nach dem 14. Juni 1990 beurkundete Kaufverträge keine Wirksamkeit haben sollen, sei nicht verfassungskonform, wird argumentiert.dpa

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