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Kohl zum Kriminellen zu erklären ist widerlich

betr.: Helmut Kohl und die Parteispendenaffäre

Auch Altbundeskanzler Kohl, der eine Epoche unserer deutschen Geschichte zum Wohle unseres Landes prägte, hat wie jeder andere Anspruch auf ein würdevolles, faires Verfahren. Aus der notwendi-gen Aufklärung der CDU-Spendenaffäre ist jedoch eine politische Treibjagd, eine öffentliche Hatz gegen ihn geworden. Kohl hat, und das gibt er zu, gegen das Gesetz verstoßen und sich somit rechtswidrig verhalten. Das ist zu rügen. Ihn aber deswegen gleich zum Kriminellen zu erklären, ist widerlich: Denn Verstöße gegen das Parteiengesetz sind nicht unter Strafe gestellt, somit nicht kriminell. Spenden an unsere demokratischen Parteien sind legitim und notwendig. Kohl hat hier Fehler gemacht, die aufgeklärt und repariert werden müssen.

Solange – und dafür gibt es überhaupt keine Anzeichen – kein strafrechtlicher Tatverdacht z. B. der Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Untreue vorliegt, verletzt die Androhung von Beugehaft und ähnlicher Sanktionen alle Regeln von Recht und Anstand. Der Ruf an die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzuleiten bedeutet in unserem Lande und in unserer Mediengesellschaft schon eine diskriminierende Vorverurteilung. Klemens Söldner, Bamberg

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