piwik no script img

Schwur unter freiwilliger Gottesanrufung

betr.: Leserbrief „Kohl zum Kriminellen zu erklären ist widerlich“, taz vom 29. 12. 99

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wendet zur Beweiserhebung die Vorschriften über den Strafprozess an (Artikel 44 GG). Wenn Aussagepflicht besteht, aber die Aussage verweigert wird, kann auch Beugehaft angeordnet werden. Es kriminalisiert Kohl nicht, wenn für ihn ein Zwangsgeld oder Beugehaft gefordert werden sollte.

Kohl entzieht sich fortgesetzt seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Parteiengesetz ergeben (insbesondere Paragraf 25 PartG). Verschärfend kommt dazu, dass Kohl sein „Ehrenwort“ gegenüber Spendern über seinen Amtseid (Artikel 56 GG, Artikel 64 GG) stellte. Unter freiwilliger Gottesanrufung schwor Kohl, „die Gesetze des Bundes [zu] wahren und [zu] verteidigen“.

Kohl ist kein verurteilter Krimineller, aber er ist ein Gesetzesbrecher. Er ist ein Vorbild und darum kein gewöhnlicher Gesetzesbrecher. Führung durch Beispiel?Götz Kluge, München

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen