Die anderen:
Die Süddeutsche Zeitung kommentiert die Entscheidung der Wiesbadener Staatsanwaltschaft, kein Verfahren gegen Hessens CDU-Chef Koch zu erheben: Die deutsche Staatsanwaltschaft ist, das behauptet sie gern von sich selbst, die objektivste Behörde der Welt. Das möchte man gerne glauben. Es gelingt aber auch bei einiger Anstrengung nicht – schon gar nicht bei politischen Skandalen mit strafrechtlichem Einschlag. Die Instrumente des Strafrechts haben dabei stets, wenn überhaupt, nur an der Oberfläche gekratzt. Umso mehr erstaunt das gottselige Vertrauen des Publikums in die Fähigkeiten der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung des Kiep-, Kohl-, Kanther- & Co.-Skandals. Dieses Vertrauen freilich ist soeben heftig erschüttert worden: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Ministerpräsidenten Roland Koch wegen der Abgabe eines falschen Rechenschaftsberichts abgelehnt – mit einer Begründung, die nicht nur ärgerlich, sondern unerhört ist, weil sie freundlichste politische Bewertungen in die juristische Subsumtion einfließen lässt: Koch habe, so heißt es da, im Rahmen seiner Treuepflichten auch „weiteren politischen Schaden“ von der CDU abwenden müssen. Damit adelt die Staatsanwaltschaft ein Lügen im Interesse der Partei.
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