: Gleiches Recht für alle
betr.: „Kohl bei der Stasi“, taz vom 3. 4. 00, „Zweierlei Maß“, taz vom 30. 3. 00
Es war Kohls Regierung, die alle KommunikationsNetzBetreiber verpflichtet hat, die Einrichtungen zu schaffen, um jedermann sofort abhören zu können. Durch nachträgliche Information des Opfers über die Abhöraktion ist sie dann vollkommen legal, egal ob sie begründet war oder nicht.
Kohl weiß doch, dass er abgehört wurde, der Informationspflicht aus dem Gesetz wäre also Genüge getan. Dass die Abhöraktion von der Stasi durchgeführt wurde, hat immerhin den Vorteil, dass es keine einzige Mark Steuergeld gekostet hat.
Gleiches Recht für alle, Herr Doktor. Warum sollte es ausgerechnet illegal sein, den amtshöchsten deutschen Verfassungsbrecher abzuhören? CARSTEN JANSCHKÄ, Halstenbek
Bislang waren die Stasi-Akten zur gnadenlosen Verfolgung der Ostdeutschen sehr gut geeignet. Was darin stand, galt als „unumstößliche Tatsache“. Daraufhin wurden in den letzten Jahren Berufsverbote verhängt, Renten gekürzt, Lehrer in Sachsen aus dem Schuldienst entfernt, Ministerpräsident Stolpe wegen irgendeiner Verdienstmedaille jahrelang verdächtigt, usw. usf.
Die nun gefundenen Mitschnitte von Telefongesprächen sollten mit gleichem Maßstab zur Aufklärung des CDU-Spendensumpfes herangezogen werden. War das Belauschen und Abhören der Stasi sittenwidrig, so ist es das hartnäckige Schweigen der alten Männerriege erst recht, denn die Wahrheit, dass die CDU eine kriminelle Vereinigung war, soll nicht herauskommen.
Übrigens – auch die Geheimdienste heute arbeiten mit denselben Methoden. Galt das Abhören und Lauschen im DDR-Staat dem „Schutz des Sozialismus“, so dient es heute eben dem „Schutz der Freiheit“. SIEGMAR LORENZ, Straubing
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