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Vordergründig populistisch

betr.: „Honorare wie im alten China“, taz vom 26. 4. 00

Wenn Ärzte nach dem „Erfolg“ ihrer Tätigkeit honoriert werden sollen, dann muss ihnen im Gegenzug selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt werden, Behandlungen von Patienten abzulehnen, bei denen kein kassenwirtschaftlicher „Behandlungserfolg“ zu erreichen sein wird. Allein diese Konsequenz zeigt, wie unsinnig und gefährlich die Rebscher-Vorschläge sind.

Aber hoch bezahlte, saturierte und durch nichts kontrollierte Ersatzkassenfunktionäre dürfen heutzutage offenbar jedweden Schwachsinn in die Öffentlichkeit blasen. Was sie damit für ihre Versicherten anrichten, ist denen vollständig gleichgültig.

FRIEDRICH STEIN, Köln

[...] Der Vorschlag Herbert Rebschers, das Honarar der Ärzte am Behandlungserfolg zu messen, ist substanzlos und eigentlich keiner weiteren Diskussion wert. Denn einen „Behandlungserfolg“ kann es bei vielen chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Rheuma, von Krebserkrankungen ganz zu schweigen) im Sinne von Heilung nicht geben. Das dürfte auch jedem Nicht-Fachmann bekannt sein. Solche Forderungen ernsthaft zu erheben, ist entweder vordergründig populistisch oder bar jeder Fachkenntnis.

Nicht ergebnis-, sondern prozessorientiert sollte die Honorierung ärztlicher Leistungen sein, denn dies bedeutet die Einbeziehung valider diagnostischer und therapeutischer Standards. Dies wird zum Teil bereits erfolgreich praktiziert, zum Beispiel im Diabetes-Strukturvertrag Nordrhein.

Aber: Wie ein einfühlsames ärztliches Gespräch oder eine intensive Begleitung eines Sterbenden prozessorientiert (oder gar ergebnisorientiert – Herr Rebscher) bewertet werden kann, das möge mir jemand erklären. RAINER KANDLER, Bonn

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