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gurke des tages

Ein Chef darf einen Mitarbeiter beschatten und ihn dafür auch noch bezahlen lassen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter schwarz arbeitet, so darf er ihn beobachten lassen und die Kosten als Schadenersatz verlangen. Die Detektivkosten gehörten zu den von dem Arbeitnehmer zu ersetzenden „vernünftigen Aufwendungen“ des Arbeitgebers, so das Gericht in Mainz.

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