: wortlaut
Die Ablehnung
„ (...) Stünden rechtskräftige Urteile nachträglich zur Disposition des Gesetzgebers, wäre Rechtssicherheit im Sinne des Rechtsstaatsprinzips nicht mehr gewährleistet. Dem Bundesministerium der Justiz ist keine Abweichung der Staatspraxis von dem Grundsatz bekannt, dass unter der Geltung des Grundgesetzes erlassene Gerichtsurteile im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit (Rechtssicherheit) durch den Gesetzgeber nicht rückwirkend aufgehoben werden können.“
Mit dieser Begründung lehnte das Bundeskanzleramt am 21. März 2000 die Rücknahme politisch motivierter Urteile aus den 50er- und 60er-Jahren ab
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