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Auslieferung nach Regie

■ Mutmaßlicher Reemtsma-Entführer soll nach Hamburg gebracht werden

Der Countdown zur Auslieferung des mutmaßlichen Reemtsma-Erführers Thomas Drach läuft: „Der deutschen Botschaft in Bue-nos Aires liegt eine verbale Note des argentinischen Präsidenten vor, dass er ausgeliefert werden kann“, erklärte gestern der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft Rüdiger Bagger. Binnen 30 Tagen muss Drach nun von deutschen Polizisten abgeholt werden. Laut Bagger gibt es für ihn keine „juris-tischen Finessen“ mehr, um die Auslieferung abzuwenden. Selbst eine eingelegte Verfassungsbeschwerde habe „keine aufschiebende Wirkung“.

Bereits am Wochenende werden nach Angaben von Polizeisprecher Reinhard Fallak zwei Fahnder des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) sowie Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) nach Argentinien fliegen, um über die deutsche Botschaft das Procedere einzuleiten und mit den argentinischen Gefängnisbehörden die notwendigen Formalien abzuklären: Was Drach mitnehmen und von wem er sich verabschieden darf, beispielsweise. Zudem werden sie die Haftbedingungen unter die Lupe nehmen. Bei schlechten Bedingungen würde Drach bei einer Verurteilung die Haftzeit in Argentinien nicht nur einfach, sondern doppelt oder dreifach angerechnet.

„Für die Sicherheit bei der Überführung ist das BKA zuständig“, erklärt Bagger, da Drach auch von BKA-Zielfahndern 1998 in Buenos Aires während des Rolling Stones Konzertes aufgespürt worden war. Im Direktlinienflug – vermutlich Ende kommender Woche – geht es nach Frankfurt. Noch im Flugzeug, spätesten aber auf dem Rollfeld des Frankfurter Airports wird Drach dann nach deutschem Recht „vorübergehend festgenommen“. Ebenfalls auf dem Rollfeld wird er vom BKA an das LKA übergeben und auf dem Luftweg nach Hamburg gebracht. Entweder mit einem Flieger nach Fühlsbüttel oder mit einem Hubschrauber direkt zum Polizeipräsidium. Dort wird er erkennungsdienstlich behandelt, erhält „rechtliches Gehör“ und wird dem Haftrichter vorgeführt.

Wenn Drach schweigt, geht Bagger davon aus, dass ihm noch im Herbst „nach dem uns vorliegenden Sachverhalt“ der Prozess gemacht wird. Sollte er aussagen, müssten die Angaben allerdings überprüft werden. Kai von Appen

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