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Die Frankfurter Rundschau äußert sich zum möglichen Verbotsantrag gegen die NPD: Das Parteienverbot ist die schärfste Waffe des demokratischen Staates und bleibt deshalb meistens wohl verwahrt hinter Panzerglas. Sozusagen als Ausstellungsstück in der Vitrine der wehrhaften Demokratie staubt es vor sich hin seit dem KPD-Verbot von 1956. Nun also sind die Staubwedel gezückt, steht der Griff zum Waffenschrank unmittelbar bevor. Und das ist gut so. Regierung und Oppositionsparteien haben – zu Recht – den Widerstand gegen den Rechtsextremismus zur Gemeinschaftsaufgabe aller Bürger erklärt. Wer aber Zivilcourage einfordert, darf die Menschen nicht allein lassen, die sie beweisen. Jeder an seinem Platz, mit seinen Mitteln: Für Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bedeutet das unter anderem den Gang nach Karlsruhe.

Der Bonner General-Anzeiger schreibt zum selben Thema: Die Richter in Karlsruhe sind um die Entscheidung nicht zu beneiden. Widersprechen sie dem Verbotsantrag, dann setzen sie Deutschland international dem Verdacht aus, man toleriere Rechtsextremismus. Wenn sie sich aber der Meinung der Antragsteller anschließen, erwecken sie zumindest einen fatalen Eindruck: Der Staat habe keine politischen Mittel, um der Geißel des Neonazismus Herr zu werden. Also bemüht man die Justiz. Dieser Eindruck ist natürlich nicht korrekt, weil der Staat nichts anderes macht, als die Lehren aus den bitteren Erfahrungen beispielsweise der Weimarer Republik oder dem Umgang mit der terroristischen RAF zu ziehen: Kriminelle Elemente, die sich den politischen Deckmantel überwerfen, werden jetzt mit allen gebotenen Mitteln bekämpft.

Die Sächsische Zeitung schreibt zum NPD-Verbot: Der Antrag, die NPD zu verbieten, ist eine zweischneidige Sache. Der Schuss kann leicht nach hinten losgehen. Unter Experten ist umstritten, ob ein Verbotsantrag beim Verfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hat. Aus gutem Grund haben die Verfassungsväter der Bundesrepublik nach den Erfahrungen der NS-Diktatur hohe Hürden vor ein Parteienverbot gesetzt. Falls das Verbot scheitert, bekommt die NPD von höchster Stelle einen Persilschein ausgestellt, mit dem sie publikumswirksam auf Mitgliederfang gehen kann. Falls der Verbotsantrag jedoch bestätigt wird, nutzt dies im Kampf gegen rechtsradikale Übergriffe wenig: Man kann zwar eine Partei verbieten. Aber man kann nicht die Menschen verbieten, die deren Gesinnung teilen.