in kürze DÜSSELDORF: BRAND: Flughafen haftet
Die Düsseldorfer Flughafengesellschaft und drei weitere Beklagte müssen für den Schaden der Brandkatastrophe vom April 1996 haften. Das entschied das OLG gestern im ersten Berufungsverfahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schaden: rund 20 Millionen Mark. (dpa)
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