: 2001: Das wird ein tolles Jahr!
All das wird besser
FÜR STEUERZAHLER: Der Höchststeuersatz sinkt auf 48,5 Prozent, der Eingangssatz auf 19,9 Prozent. Ein allein stehender Arbeitnehmer, der im Jahr 50.000 Mark brutto verdient, spart damit 2001 rund 780 Mark. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Bruttojahresverdienst von 60.000 Mark hat im nächsten Jahr 734 Mark mehr.
FÜR PENDLER: Egal, mit welchem Verkehrsmittel: Jeder Kilometer Arbeitsweg lässt sich mit 70 Pfennig von der Steuer absetzen. Ab dem elften Kilometer sind sogar 80 Pfennig abzugsfähig. Die Fahrt zur Arbeit muss nicht nachgewiesen werden, wenn man nicht mehr als 10.000 Mark im Jahr geltend machen will.
FÜR KINDER: Kinder haben jetzt ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind ab sofort unzulässig. Wie Eltern bestraft werden sollen, die trotzdem Maulschellen und Kopfnüsse verteilen, ist im Gesetz nicht festgelegt.
FÜR ELTERN: Eltern können gleichzeitig in Erziehungsurlaub gehen – bis zu drei Jahre. Während dieser Zeit haben Väter und Mütter einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Arbeitgeber ihnen Teilzeitjobs anbieten.
FÜR STUDENTEN: Nach zwanzig Jahren erhöht die Bundesregierung im April erstmals wieder das Bafög. Maximal 1.105 Mark sollen Studierende dann bekommen – 75 Mark mehr als bisher. Außerdem werden die Freibeträge für die Eltern erhöht. So bekommen mehr Studis Bafög.FÜR AUSGEBRANNTE: Beschäftigte haben künftig einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Der gilt aber nur in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern – und wenn nicht betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
FÜR SCHWULE UND LESBEN: Homosexuelle können ab Mitte 2001 eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingehen, die Sparversion einer Ehe. Sie berechtigt schwule und lesbische Paare einen gemeinsamen Nachnamen zu tragen. Für ein in die Beziehung eingebrachtes Kind darf der Partner ein „kleines Sorgerecht“ ausüben. Andererseits sind die Partner zu gegenseitiger Fürsorge, angemessenen Unterhalt und gemeinsamer Lebensführung verpflichtet.
FÜR ALLEINERZIEHENDE: Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen vom getrennt lebende Elternteil unter Umständen ab Januar mehr Unterhalt. Ein Unterhaltspflichtiger, der bisher nur den Mindestunterhalt von 355 Mark gezahlt hat, muss dann monatlich 480 Mark überweisen.
FÜR MIETER: Die Bundesregierung erhöht im Januar das Wohngeld für Mieter im Westen Deutschlands. Im Durchschnitt gibt es für jeden Wohngeldempfänger 80 Mark mehr. Mit der Erhöhung werden die Zahlungen an das Niveau im Osten angeglichen. Bundesweit wird die Einkommensgrenze erhöht, unter der die Förderung bezahlt wird.
Und nur das wird schlechter
FÜR RUNDFUNKNUTZER: Die öffentlich-rechtlichen Programme lassen sich ihr Angebot besser bezahlen. Die monatlichen Rundfunkgebühren steigen um 3,33 Mark. Insgesamt 31,58 Mark müssen Rundfunknutzer dann zahlen.
FÜR AUTOFAHRER: Tanken wird teurer. Die Bundesregierung verlangt mit der dritten Stufe der Ökosteuerreform für jeden Liter Kraftstoff sechs Pfennig mehr. Der Steuersatz für Benzin beträgt dann 1,16 Mark je Liter, der für Diesel 80 Pfennig.
FÜR ENERGIEVERSCHWENDER: Ab Januar müssen für jede Kilowattstunde Strom 3 Pfennig Stromsteuer gezahlt werden. Das sind 0,5 Pfennig mehr als bisher. Jährlich 1,4 Milliarden Mark soll die Steuererhöhung dem Staat einbringen.
FÜR HANDY-NUTZER: 60 Mark Ordnungsstrafe dürfen Polizisten ab April kassieren, wenn jemand ohne Freisprecheinrichtung während der Autofahrt telefoniert. Fahrradfahrer, die mit einem Handy am Ohr im Straßenverkehr erwischt werden, müssen dreißig Mark zahlen.
FÜR BESSERVERDIENENDE: Sie müssen künftig höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber wirklich nur ein kleines bisschen. Denn die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung wird heraufgesetzt. Wer künftig ab 8.700 Mark brutto verdient, muss monatlich rund 10 Mark mehr an Sozialversicherungsbeiträgen berappen. BARBARA DRIBBUSCH/RALF GEISSLER
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