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„Republikaner“ weiter im Blick

DÜSSELDORF dpa ■ Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf die Reps weiter nachrichtendienstlich beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies in zweiter Instanz eine Beschwerde der Partei zurück, teilte das Landesinnenministerium gestern mit. Das Gericht bestätigte die Auffassung, die seit 1989 beobachteten „Republikaner“ seien eine rechtsextremistische Partei mit nationalistischer und betont feindseliger Haltung gegenüber Ausländern. „Es ist wichtig, dass wir gerade im Hinblick auf die NPD-Verbotsdiskussion die anderen Parteien des rechtsextremistischen Spektrums nicht aus den Augen verlieren“, sagte NRW-Innenminister Fritz Behrens.

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