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GbR ab sofort Prozess-Partei

KARLSRUHE ddp ■ Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können künftig als Prozesspartei auf die Erfüllung ihrer Pflichten verklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich entschieden. Damit vollzog der BGH eine Wende. Seine Rechtsprechung lehnte es bisher sogar ab, GbR in Zivilprozessen als Partei zuzulassen. Sämtliche Gesellschafter mussten als Streitgenossen verklagt werden. Dabei kam es dann zu Problemen, wenn die genaue Zusammensetzung der Gesellschafter unbekannt war. Die GbR kommt häufig bei Sozietäten von Anwälten, Ärzten und Freiberuflern vor, außerdem bei Kooperationen mehrerer Unternehmen anlässlich eines gemeinsamen Projekts.

(Az. II ZR 331/00)

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