piwik no script img

Vorgesetzte sind Arschlöcher

MAINZ dpa/taz ■ Die Bezeichnung eines Vorgesetzten als „Arschloch“ rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Mitarbeiter sofort entschuldigt. Eine solche „Entgleisung“ störe das Betriebsklima so nachhaltig, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei. Die Wahrheit hat das „Arschloch-zu-Vorgesetzten-Sagen“ am Montag ausprobiert – und wurde nicht gefeuert.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen