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Vorgesetzte sind Arschlöcher

MAINZ dpa/taz ■ Die Bezeichnung eines Vorgesetzten als „Arschloch“ rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Mitarbeiter sofort entschuldigt. Eine solche „Entgleisung“ störe das Betriebsklima so nachhaltig, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei. Die Wahrheit hat das „Arschloch-zu-Vorgesetzten-Sagen“ am Montag ausprobiert – und wurde nicht gefeuert.

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